Die Heizungs- und Lüftungstechnik und die Sanitär-Installation in Gewerbe- und Industriebetrieben ist unsere Kernkompetenz. Wir setzen auf Systemtechnik mit Zukunft.
Befragen Sie uns dazu gerne direkt:
T +49 (0) 40 42 93 47 17 - 0
Befragen Sie uns dazu gerne direkt:
T +49 (0) 40 42 93 47 17 - 0
Lösungen für die Energie- und Gebäudetechnik
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und installieren vernetzte und integrierte Gesamtlösungen und steigern so die Sicherheit, den Komfort und die Effizienz in Ihren Betriebsstätten. Wir sind Experten und beraten, richten ein und kümmern uns um die tatsächliche Funktionalität auf Basis modernster Technologien – aus einer Hand und in Ihrer Nähe.
Thermotechnik
Heizsysteme zur gewerblichen Nutzung
Beheizung von Gewerbe- und Produktionsbetrieben
Die wichtigsten Kriterien für die adäquate Gewerbebetriebsbeheizung sind die Gebäudeart und die Art der gewerblichen Nutzung. Zu diesen Anforderungen an gewerblich genutzte Heizsysteme kommen die Bedingungen der Energieeinsparungsverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Die unterschiedlichen Nutzungsarten erfordern verschiedene Heizungssysteme oder Heizungskombinationen.
In Heimen, Gastronomiebetrieben, Hotelanlagen, Bürobetrieben und im Handel ist der Endenergieverbrauch für Raumbeheizung und Produktionsprozess natürlich wesentlich höher als in Wohngebäuden. Deshalb ist eine sehr genaue Planung des Heizungssystems für einen optimalen und effizienten Betrieb unbedingt erforderlich.
Die Wahl eines Primärenergieträgers
Bei der Beheizung von Gewerbegebäuden erfolgt die Wahl des Primärenergieträgers in der Regel nach betriebswirtschaftlichen und anwendungstechnischen Kriterien.
Dabei ist unbedingt die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Die Energieeinsparverordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2011)
[2] Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP).
Im Vergleich zu anderen Energieträgern bietet Erdgas hier eine Reihe von Vorteilen, wie beispielsweise:
+ leitungsgebundener Energieträger ohne notwendige Bevorratung
+ umweltschonender Energieträger mit vergleichsweise niedriger Emissionsbelastung
+ Einsatzmöglichkeiten in fast allen Heizsystemen
Erdgasheizsysteme haben in den vergangenen Jahren nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch bei der Beheizung von gewerblich genutzten Gebäuden an Bedeutung gewonnen.
Dabei ist unbedingt die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Die Energieeinsparverordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2011)
[2] Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP).
Im Vergleich zu anderen Energieträgern bietet Erdgas hier eine Reihe von Vorteilen, wie beispielsweise:
+ leitungsgebundener Energieträger ohne notwendige Bevorratung
+ umweltschonender Energieträger mit vergleichsweise niedriger Emissionsbelastung
+ Einsatzmöglichkeiten in fast allen Heizsystemen
Erdgasheizsysteme haben in den vergangenen Jahren nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch bei der Beheizung von gewerblich genutzten Gebäuden an Bedeutung gewonnen.
Einen hohen Wärmebedarf mit einer gleichzeitig hohen Anzahl an Gebäuden weisen büroähnliche Betriebe, Beherbergungen und Gaststätten, der Handel sowie öffentliche Gebäude auf.
Diese Branchen finden sich i. d. R. in Ballungszentren bzw. in Stadtnähe, sodass hier die Verfügbarkeit eines Gasnetzanschlusses meistens gegeben ist.
Büroähnliche Betriebe haben einen hohen Raumwärmebedarf für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Trotzdem muss die Anlage der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz entsprechen.
Energetische Bewertung nach DIN V 18599
Die Vornormenreihe DIN V 18599 beschreibt ein Verfahren zur energetischen Bewertung des Energiebedarfes von Gebäuden zur Heizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung unter definierten Nutzungsbedingungen. Das Verfahren berücksichtigt die wesentlichen bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes, die energetisch relevanten Parameter der Anlagentechnik zur Konditionierung des Gebäudes, Randbedingungen der Nutzung und solare und interne Gewinne.
Mit dem universellen Verfahren können Wohn- und Gewerbegebäude jeweils als Neubauten oder auch als Bestandsgebäude mit marktüblichen Konditionierungssystemen abgebildet werden.
Bei Energiebedarfsberechnungen für Gewerbegebäude im Rahmen der Energieausweiserstellung nach EnEV muss das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 angewendet werden.
Da sich der Nachweis der Einhaltung des EEWärmeG wesentlich auf Ergebnisse der Energiebedarfsberechnung nach EnEV stützt, ist die DIN V 18599 auch für diesen Nachweis bei Gewerbegebäuden i. d. R. unabdingbar.
Die EnEV unterscheidet bei der Festlegung bestimmter Anforderungen nach dem Temperaturniveau (12 °C bis < 19 °C bzw. ≥ 19 °C) und nach der Raumhöhe (≤ 4 m bzw. > 4 m) eines konditionierten Raumes.
Besonderheiten von Hallengebäuden werden hierdurch berücksichtigt.
Besonderheiten von Hallengebäuden werden hierdurch berücksichtigt.